Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgreich umsetzen
Mit Beginn zum 1. Januar 2024 müssen zunächst große börsennotierte Unternehmen, die bereits unter die Richtlinie zur nicht nichtfinanziellen Berichterstattung gefallen sind, Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD anfertigen und 2025 veröffentlichen. Die Berichtspflicht wird bis 2028 sukzessive auf alle börsennotierte sowie mittelgroßen Unternehmen ausgeweitet. Zu erwarten ist, dass mittlere Unternehmen über Ihre Geschäftsbeziehungen früher von der Datenerfassung betroffen sind, als gesetzlich gefordert. Das Seminar wird anhand konkreter Beispiele zeigen, wie die Umsetzung erfolgreich implementiert werden kann.
Angesprochen werden alle Mitarbeitenden in pharmazeutischen Unternehmen, die mit der Umsetzung von der CSRD sowie der nachhaltigen Transformation betraut sind. Zudem eignet sich das Seminar für alle Unternehmen, die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, aber über ihre Geschäftsbeziehungen Anfragen zur Datenerfassung erhalten können.