Grünes Rezept

Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und damit ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dennoch werden sie seit 2004 nicht mehr grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet. Was nicht jedem bekannt ist: Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen. Patienten können dieses dann in der Apotheke einlösen.

Vorteile für Patienten

Den Patienten signalisiert eine Empfehlung auf Grünem Rezept, dass der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet.

Gleichzeitig dient das Grüne Rezept den Patienten als Merkhilfe. Denn auf diesem vermerkt der Arzt alle wichtigen Informationen, wie den Namen des Präparates, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Zudem kann das Grüne Rezept mit Quittung bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.

Übrigens: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen teilweise auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel.

Ein Erfolgsmodell: Das Grüne Rezept

Fast 1/3 aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel waren auf Grünem Rezept

Im Jahr 2023 stellen Ärzte 42,4 Millionen Verordnungen auf Grünen Rezepten, im Wert von
278 Millionen Euro (zu Herstellerabgabepreisen) aus. Dies entspricht ca. einem Drittel aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel und einem Anstieg von 4 Prozent nach Verordnungen bzw. 9 Prozent nach Umsatz.

(Quelle: Der Arzneimittelmarkt in Deutschland - Pharma Daten Deutschland 2023)

Anteil ärztlich verordneter rezeptfreier Arzneimittel auf Grünem Rezept nach Altersklassen. Prozentualer Anteil nach Packungseinheiten. Quelle: Pharma Daten Deutschland 2023

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