Gebrauchsinformationen für Blinde
Blinde und Sehbehinderte, die sich für die Gebrauchsinformation eines bestimmten Arzneimittels interessieren, erhalten Unterstützung über eine gebührenfreie Telefon-Hotline. Über diese Nummer können sich die Anrufer mit dem Unternehmen verbinden lassen, das für das betreffende Arzneimittel verantwortlich ist. Die Gebrauchsinformation kann dort wahlweise vorgelesen oder in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Steht die gewünschte Gebrauchsinformation über den PatientenInfo-Service der Rote Liste Service GmbH in elektronischer Form zur Verfügung, kann der Mitarbeiter der zentralen telefonischen Kontaktstelle direkt zur Audioversion der Gebrauchsinformation verbinden.
Bitte beachten Sie:
Die telefonische Kontaktstelle ist zu den üblichen Geschäftszeiten unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 1236321 erreichbar. Sie steht ausschließlich für die Weitervermittlung telefonischer Anfragen nach Gebrauchsinformationen zur Verfügung; sie übernimmt keine Beratung oder Information über Arzneimittel und sie nimmt keine Nebenwirkungsmeldungen entgegen. Neben dem PatientenInfo-Service steht damit ein weiteres zentrales Portal zur Verfügung, das den Zugang insbesondere blinder und sehbehinderter Personen zu Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln erleichtert.
Hintergrund:
Nach Paragraf 11 Absatz 3c Arzneimittelgesetz sind die Inhaber von Zulassungen dazu verpflichtet, die Gebrauchsinformationen auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar zu machen, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind. Auf Initiative der Herstellerverbände Pro Generika, vfa, BPI und Pharma Deutschland wurde daher die Einrichtung einer zentralen telefonischen Kontaktstelle in Form eines sogenannten Switch-Board veranlasst.