- Umweltbericht 2019 „Umwelt und Natur als Fundament des sozialen Zusammenhaltes“
- Ramboll Gutachten
- Antwort der Bundesregierung zur kleine Anfrage_Drucksache 2014519
- Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage_Drucksache 2013039
- Kleine Anfrage der CDUCSU 2024_Drucksache 2012709
- Schriftliche Frage_Drucksache 201097
- Schriftliche Fragen-Drucksache 1932373
KARL - Parlamentsdatenbank
Die KARL im politischen Prozess von 2019- 2024
Die erweiterte Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie sieht vor, dass die Inverkehrbringer der verunreinigenden Spurenstoffe die Kosten für den Ausbau einer vierten Reinigungsstufe in Klärwerken in der EU tragen. Der Umweltbericht der Bundesregierung von 2019 spricht von einer Reihe an Spurenstoffen in deutschen Gewässern, darunter sowohl Arzneimittel, aber auch Wasch- und Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide wie Desinfektionsmittel, Rattengift, Holzschutzmittel, Algenschutzmittel und Industriechemikalien. Deutsche Pharmaverbände gaben 2022 ein Gutachten bei der Beratungsagentur Ramboll in Auftrag. Ziel war zu überprüfen, ob die Behauptung des Impact Assessments der EU-Kommission, dass 66% der Verunreinigungen der Pharmaindustrie und 26% der Kosmetikindustrie zuzuschreiben sind, nachweisbar ist. Dabei konnte Ramboll keine Studie identifizieren, die dies bestätigt.
Bezüglich der Umsetzung von der KARL und den daraus resultierenden Kosten wurden seit 2019 mehrere Schriftliche Fragen und Kleine Anfragen im Deutschen Bundestag gestellt. Im Januar 2025 antwortete die Bundesregierung, sie könne keine Angaben zur Höhe der Kosten der Nachrüstung machen, da die Zuständigkeit zur Bewirtschaftung von Gewässern bei den Ländern liege und diese nach einer ersten Abfrage keine Angaben machen konnten. Zur Umsetzung der Herstellerverantwortung verweist die Bundesregierung auf eine Studie des Umweltbundesamtes, welche sie im Oktober 2024 mit einer Laufzeit von 27 Monaten in Auftrag gegeben habe. In der Antwort auf eine ähnlich lautende Kleine Anfrage im September 2024 konnte die Bundesregierung ebenfalls keine Angaben zu den geschätzten Kosten machen. Die Bundesregierung merkte an, dass die erweiterte Herstellerverantwortung und die damit einhergehenden Kosten auch Auswirkungen auf die Preise von Arzneimitteln haben werden. Im März 2022 wurde in einer weiteren Antwort (Nr. 74) bezüglich jeglicher Auskunft über die Kommunalabwasserrichtlinie an das BMUV verwiesen. Das BMUV war jedoch laut Auskunft der Bundesregierung im Mai 2019 nicht am Stakeholder-Dialog zur Spurenstoffstrategie des Bundes beteiligt, welcher die Umsetzung der Herstellerverantwortung ausarbeiten sollte. Im September 2021 hingegen verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage (Nr. 201) an die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), welche die Kosten ermitteln solle. Ergebnisse lägen jedoch noch nicht vor und sind bis heute nicht veröffentlicht. Weiterhin wurden von der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen zu den erwartbaren Kosten des Ausbaues einer vierten Reinigungsstufe vorgewiesen.
Dokumente 2019-2024