Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das elektronische Rezept (E-Rezept) revolutioniert die Arzneimittelversorgung in Deutschland, indem es das traditionelle rosa Papierrezept durch eine digitale Lösung ersetzt. Das gibt das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (GSAV) vor. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. 

Vorteile des E-Rezepts:

  • Sicherheit: Die digitale Übertragung der Rezeptdaten erfolgt mehrfach verschlüsselt, wodurch sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
  • Effizienz: Patientinnen und Patienten können ihre Rezepte bequem über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder per CardLink-Verfahren einlösen, was den Prozess vereinfacht und Zeit spart.
  • Fehlerreduktion: Durch die standardisierte digitale Übermittlung werden Übertragungsfehler minimiert, was die Patientensicherheit erhöht. 

Einlöseoptionen für das E-Rezept:

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Seit Juli 2023 können Versicherte ihre eGK nutzen, um E-Rezepte direkt in der Apotheke einzulösen. Seit 2024 ist auch das sog. CardLink-Verfahren für die Einlösung des E-Rezeptes erlaubt.
  • E-Rezept-App: Mit der offiziellen App können Patientinnen und Patienten ihre Rezepte verwalten und direkt an die Apotheke ihrer Wahl senden. Zusätzlich bieten Krankenkassen E-Rezept-Apps an.
  • Papierausdruck: Für diejenigen, die keine digitalen Mittel nutzen möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Ausdruck mit einem Rezeptcode zu erhalten und diesen in der Apotheke vorzulegen.

E-Rezept: Positionen von Pharma Deutschland

  • freie Apothekenwahl: Pharma Deutschland setzt sich für die freie Apothekenwahl ein, unabhängig davon, ob die ärztlichen Verordnungen analog oder digital vorliegen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die freie Apothekenwahl nicht durch eine (verdeckte) Steuerung durch Algorithmen oder andere Softwareeinstellungen beeinträchtigt wird und die Patienten so vor unsachgemäßer Beeinflussung von der Ausstellung bis zur Einlösung des Rezepts geschützt sind.
  • Grünes E-Rezept: Pharma Deutschland setzt sich für eine zügige technische Umsetzung des gesetzlich verankerten elektronischen Grünen Rezeptes ein. Dabei sollen Ausstellung und Übermittlung für Ärzte möglichst komfortabel sein. Für Versicherte soll das elektronische Grüne Rezept möglichst in einem einheitlichen Format im Smartphone angezeigt werden.

Das E-Rezept bildet den Grundstein für weitere digitale Entwicklungen im Gesundheitswesen. Zukünftig sollen auch Verordnungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, DiGA sowie Heil- und Hilfsmittel elektronisch verfügbar sein.

Durch die Einführung des E-Rezepts wird nicht nur der Alltag der Patientinnen und Patienten erleichtert, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer vernetzten und digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland gemacht.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zum E-Rezept sowie die Website E-Rezept für Alle.

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