Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln für Blinde

Blinde oder sehbehinderte Menschen können sich über die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln auf verschiedene Weise informieren. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten:


Arzneimittel-Gebrauchsinformation: Hotline für sehbehinderte Patienten

Blinde und Sehbehinderte, die sich für die Gebrauchsinformation eines bestimmten Arzneimittels interessieren, erhalten Unterstützung über eine gebührenfreie Telefon-Hotline. Über die Nummer 0800 1236321 können sich die Anrufer mit dem Unternehmen verbinden lassen, das für das betreffende Arzneimittel verantwortlich ist. Die Gebrauchsinformation kann dort wahlweise vorgelesen oder in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht werden. 


Barrierefreie Packungsbeilagen

Viele Arzneimittelhersteller bieten Packungsbeilagen in barrierefreien Formaten an, wie:

  • Audioformate: Die Informationen können über spezielle Hotlines oder Webseiten angehört werden.
  • Digitale Versionen: PDF-Dokumente in barrierefreier Form, die mit Screenreadern lesbar sind.


PatienteninfoService der Roten Liste®

Die Rote Liste Service GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die Webseite „PatientenInfoService“ ins Leben gerufen. Sie ermöglicht es allen Patienten – unabhängig davon, ob sie blind, sehbehindert oder sehend sind – gezielt nach Medikamenten zu suchen. Bei Bedarf stehen die erforderlichen Gebrauchsinformationen in vier verschiedenen Formaten zur Verfügung.


Webseiten und Apps von Herstellern

Viele pharmazeutische Unternehmen stellen Gebrauchsinformationen auf ihren Webseiten bereit. Diese Seiten sind oft barrierefrei gestaltet. Apps wie Apothekerverbands-Apps bieten ebenfalls Zugang zu Informationen.


Braille-Schrift auf Verpackungen

Die äußeren Verpackungen vieler Arzneimittel sind mit Braille-Schrift versehen, die die wesentlichen Informationen (wie Name und Stärke des Medikaments) enthalten.


Beratung durch Apotheken

Apotheken vor Ort bieten persönliche Unterstützung an:

  • Vorlesen der Packungsbeilage oder Bereitstellung in zugänglichen Formaten.
  • Mündliche Beratung, angepasst an die Bedürfnisse von Blinden oder Sehbehinderten.


Digitale Tools und Apps

  • Medikamenten-Apps: Scannen den Barcode und liefern barrierefreie Informationen.

Mit diesen Optionen haben Blinde und sehbehinderte Menschen verschiedene Möglichkeiten, sich sicher und umfassend über Arzneimittel zu informieren.

Hintergrund: 

Nach Paragraf 11 Absatz 3c Arzneimittelgesetz sind die Inhaber von Zulassungen dazu verpflichtet, die Gebrauchsinformationen auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar zu machen, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind. Auf Initiative der Herstellerverbände Pro Generika, vfa, BPI und Pharma Deutschland wurde daher die Einrichtung einer zentralen telefonischen Kontaktstelle in Form eines sogenannten Switch-Board veranlasst.

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