Arzneimittelrezepte

Arzneimittelrezepte in Deutschland

Welche Rezepte gibt es?

In Deutschland gibt es ein gut strukturiertes System für die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, das auch unterschiedliche Rezeptfarben umfasst. Diese Farben helfen, verschiedene Arten von Rezepten zu unterscheiden, die wiederum unterschiedliche Vorschriften für die Abgabe und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen haben.

Seit dem 1. Januar 2024 werden verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich als E-Rezept ausgestellt. In Ausnahmefällen, wie etwa bei Betäubungsmittel-Verordnungen, erfolgt die Verordnung weiterhin auf Papier. Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten kann der Arzt oder die Ärztin frei zwischen einem Papier- oder E-Rezept wählen.

Das Grüne Rezept

Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Farbe: Grün
Gültigkeit: unbegrenzt
Verwendung: Das Grüne Rezept wird von Ärztinnen und Ärzten für Arzneimittel ausgestellt, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Es handelt sich also um privat zu zahlende Arzneimittel.
Vorteil:  Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und damit ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Patientinnen und Patienten erhalten von der Ärztin oder dem Arzt eine Empfehlung eines Arzneimittels, welches aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das Grüne Rezept dient als Merkhilfe für Patienten, da es wichtige Informationen wie den Medikamentennamen, die Darreichungsform und die Packungsgröße enthält.

Das Rosa Rezept

Das Kassenrezept

Farbe: Rosa
Gültigkeit: 28 Tage (inkl. Sonn- und Feiertag)
Verwendung: Das rosa Rezept wird für verschreibungspflichtige Arzneimittel genutzt, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten, allerdings nur bei bestimmten Medikamenten.
Vorteile: Die Patienten müssen nur den Eigenanteil (z. B. eine Zuzahlung) leisten, wenn die Kosten durch die Krankenkasse gedeckt sind. Das rote Rezept garantiert eine kostengünstige Versorgung mit notwendigen Medikamenten, und die Behandlungskosten werden größtenteils von der Krankenkasse getragen.

Das Blaue Rezept

Das Privatrezept

Farbe: Blau
Gültigkeit: 3 Monate
Verwendung: Das blaue Rezept kommt in der Regel für privat versicherte Patientinnen und Patienten zum Einsatz. Die Kosten für das Arzneimittel werden hierbei auch privat bezahlt. Häufig handelt es sich hierbei um Medikamente, die nicht als absolut notwendig angesehen werden.
Vorteil: Patienten erhalten in diesem Fall eine gewisse Unterstützung bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Oft handelt es sich um Medikamente, die helfen, die Lebensqualität zu verbessern, auch wenn die Krankenkassen diese nicht vollständig übernehmen.

Das Gelbe Rezept

Für Arzneimittel, die der Betäubungsmittel-Verordnung unterliegen

Farbe: Gelb
Gültigkeit: 7 Tage (inkl. Sonn- und Feiertage)
Verwendung: Auf dem gelben Rezept werden Arzneimittel verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Die BtM-Rezepte müssen alle mit fortlaufenden neunstelligen Nummern versehen sein, die dem verschreibenden Arzt zugeordnet werden können. Es wird in dreifacher Ausführung ausgestellt. Das Original-Rezept behält die Krankenkasse ein, der Arzt und der Apotheker erhalten zu Dokumentationszwecken ebenfalls einen Abzug. Der behandelnde Arzt muss seinen Teil des Rezeptes drei Jahre vom Tag der Ausstellung an aufbewahren.

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