Nachfolgend wird über die wichtigsten Punkte, die im Rahmen der Sitzung diskutiert wurden, berichtet.
CMDh Ergebnis des Referrals gemäß Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/EG für Arzneimittel mit Metamizol Am 18. September 2024 bestätigte die CMDh die vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) empfohlenen Maßnahmen zur Minimierung der schwerwiegenden Folgen der Agranulozytose, einer bekannten Nebenwirkung des Schmerzmittels Metamizol. Bei der Agranulozytose kommt es zu einem plötzlichen und starken Rückgang der Granulozyten, einer Art der weißen Blutkörperchen, die zu schweren oder sogar tödlichen Infektionen führen kann.
Die Agranulozytose kann bei metamizolhaltigen Arzneimitteln jederzeit während der Behandlung oder kurz nach dem Absetzen des Arzneimittels auftreten und auch bei Personen, die Metamizol zuvor ohne Probleme angewendet haben.
Die Überprüfung wurde auf Anfrage der finnischen Arzneimittelbehörde eingeleitet, da trotz der jüngsten Verschärfung der Risikominimierungsmaßnahmen in Finnland immer noch Fälle von Agranulozytose in Verbindung mit Metamizol gemeldet wurden.
Der PRAC kam zu dem Schluss, dass der Nutzen von metamizolhaltigen Arzneimitteln weiterhin die Risiken überwiegt. Die Produktinformationen für alle metamizolhaltigen Arzneimittel müssen jedoch aktualisiert werden.
Mit einer Mehrheitsentscheidung befürwortete die CMDh die Empfehlungen des PRAC und der Standpunkt wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine rechtsverbindliche Entscheidung erlassen wird.
Demnächst werden die Angehörigen der Gesundheitsberufe, die diese Arzneimittel verschreiben, abgeben oder verabreichen, durch einen Rote-Hand-Brief über die oben genannten Empfehlungen informiert.
Bei der Koordinierung und beim gemeinsamen Versand des Rote-Hand-Briefes unterstützen die Verbände BPI, vfa und Pharma Deutschland die betroffenen Unternehmen. Pharma Deutschland übernimmt dabei federführend die Einreichung der Rote-Hand-Briefes bei der Bundesoberbehörde.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren sind auf der EMA-Webseite verfügbar.
Bewertung von Umweltrisiken (Environmental risk assessment (ERA)) sowie Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (mutual recognition/repeat-use procedures; MRP/RUP) Die CMDh stimmte einer Aktualisierung des Antragsformulars für MRP/RUP zu. Die Antragsteller werden – um die Umsetzung der aktualisierten ERA-Guideline zu erleichtern - gebeten, vor Beginn eines MRPs/RUPs zu bestätigen, dass das in Modul 1.6 angegebenen ERA mit der aktuellen Guideline übereinstimmt. Für MRP/RUP-Anträge, die bis zum 31. März 2025 eingereicht werden, ist es möglich, ein entsprechendes commitment einzureichen, dass innerhalb von drei Monaten nach Ende des MRP/RUP eine Variation eingereicht wird, falls das in Modul 1.6 angegebene ERA nicht mit der aktuellen Guideline konform ist.
Das aktualisierte Dokument wurde auf der CMDh-Website unter „Templates > MRP/RUP“ veröffentlicht.
Revision der akzeptablen Aufnahmemenge für N-Nitroso-Sertralin Am 1. September 2024 wurde eine Aktualisierung des Anhangs 1 des Q&A Dokuments zu Nitrosaminen veröffentlicht, die unter anderem eine Änderung der festgelegten zulässigen Aufnahmemenge (acceptable intake, AI) für N-Nitroso-Sertralin von 1500 ng/Tag auf 100 ng/Tag enthält.
Zulassungsinhaber von Sertralin-haltigen Arzneimitteln werden aufgefordert, die Auswirkungen der reduzierten Aufnahmemenge auf ihre Produkte zu bewerten und ihre Step 2-Antwort (erneut) einzureichen, um (erneut) zu bestätigen, unter welchem Szenario ihre Produkte gemäß der neu veröffentlichten Aufnahmemenge eingestuft werden sollten.
Einreichung von CEP Variations Im Juni 2024 einigte sich die CMDh auf einen pragmatischen Ansatz für die Aktualisierung der CEPs für Hydrochlorothiazid (HCT) hinsichtlich der Aufnahme und anschließenden Entfernung der Verunreinigung N-Nitroso-Hydrochlorothiazid. Die CMDh stimmte nun zu, dass derselbe Ansatz auch für andere CEPs angewendet werden kann, bei denen die gleiche Situation vorliegt (wenn ein Nitrosamin-Grenzwert zunächst in das CEP aufgenommen und später nach der Einstufung des Nitrosamins als nicht-mutagene Verunreinigung entfernt wurde):
Zulassungen, die eine genehmigte Revision des CEP vor der Aufnahme der Nitrosamin-Verunreinigung enthalten: Die Variation Guideline schlägt zwei Änderungen des Typs IB (Kategorie B.III.1.a.2) vor, da die Bedingung Nr. 2 (unveränderte Spezifikation für Verunreinigungen) nicht erfüllt ist: eine für das Hinzufügung der Verunreinigung und eine für deren Streichung.
Die CMDh hat zugestimmt, dass die Version des CEP mit der hinzugefügten Verunreinigung übersprungen werden kann und nur eine einzige Typ-IA-Änderung für die CEP-Revision, bei der die Nitrosamin-Verunreinigung entfernt wurde, eingereicht werden muss.
Grundlage für das Überspringen der CEP-Revision, die die Nitrosaminverunreinigung enthält, ist die allgemeinen Empfehlung, dass die sofortige Umsetzung und die Einreichung von Variations übersprungen werden kann, wenn eine CEP-Revision nicht auf ein Qualitäts- und/oder Sicherheitsproblem zurückzuführen ist. Darüber hinaus kann die Bedingung Nr. 2 in dieser speziellen Situation als erfüllt angesehen werden, da sich die Spezifikationen für Verunreinigungen nicht ändern.
Zulassungen, die die genehmigte Revision des CEP mit eingeschlossener Nitrosamin-Verunreinigung enthalten: Die Variation Guideline schreibt eine Änderung des Typs IB für die Registrierung der neuesten Version des CEP vor. Die CMDh hat jedoch zugestimmt, dass in diesem speziellen Fall eine Änderung des Typs IA eingereicht werden kann, da bestätigt wurde, dass die Verunreinigung nicht mutagen ist und für die Aufnahme in das CEP nicht erforderlich ist.
Die Zulassungsinhaber werden jedoch daran erinnert, ihre Dossiers auf dem neuesten Stand zu halten, und die Umsetzung von CEP-Aktualisierungen nicht zu verzögern.
Vancomycinhaltige Arzneimittel (parenterale Formulierungen zur intravenösen Anwendung) Die CMDh hat festgestellt, dass eine Diskrepanz zwischen dem für die Fachinformation und der Gebrauchsinformation vorgeschlagenem Wortlaut gemäß dem Artikel 31 Referral für vancomycinhhaltige Arzneimittel (EMA/645879/2017) bezüglich der Dosierung für Patienten ab 12 Jahren, die mit parenteralen Darreichungsformen zur intravenösen Anwendung behandelt werden, gibt.
Während die Dosierung in Abschnitt 4.2 der Fachinformation eine Maximaldosis angibt, die 2 g pro Dosis (alle 8-12 Stunden zu verabreichen) nicht überschreiten darf, wird in der Gebrauchsinformation in Abschnitt 3 eine maximale Tagesdosis von 2 g angegeben.
Es wurde klargestellt, dass die Angaben in der Fachinformation (Maximaldosis von nicht mehr als 2 g pro Dosis) korrekt sind und auch in der Gebrauchsinformation entsprechend wiedergegeben werden sollten. Diese Schlussfolgerung spiegelt sich auch im Bewertungsbericht des Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) wider, der auf der Website der EMA veröffentlicht wurde.
Die betroffenen Zulassungsinhaber werden gebeten, die Gebrauchsinformation ihrer Produkte mit der nächsten anstehenden Variation zu aktualisieren.
Q&A on Pharmacovigilance Die CMDh hat eine Aktualisierung der Fragen und Antworten zur Pharmakovigilanz-Gesetzgebung beschlossen. Die Antwort auf Frage 8 wurde durch einen Verweis auf die Variation-Q&As Nummer 3.3 ersetzt, die Empfehlungen zu Variations für die Umsetzung von Updates der Produktinformationen nach einem PSUSA Verfahren enthält. Frage 10 wurde in Bezug auf die Ausweitung von Ergebnissen aus PSUSA-Verfahren auf andere Produkte, die nicht im Scope des Verfahrens waren (andere Kombinationsprodukte/Monoprodukte) aktualisiert. Zudem auch in Hinblick auf Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln.
Das aktualisierte Dokument wurde auf der CMDh-Website unter „Questions and Answers“ veröffentlicht.
CMDh-Position zu PSUSA-Verfahren Auf Grundlage der PRAC-Empfehlungen und des PRAC-Bewertungsberichts im Anschluss an die Prüfung der PSURs stimmte die CMDh den Schlussfolgerungen der PSUR-Bewertung für die nachfolgenden Wirkstoffe zu, die eine Anpassung der jeweiligen Zulassungen (Variation) vorsieht: 5-Fluorouracil (intravenöse Darreichungsform) Allopurinol Amantadin Amiodaron Amitriptylin, Amitriptylin/Amitriptylinoxid, Amitriptylinoxid Amitriptylin/Perphenazin Levonorgestrel/Ethinylestradiol, Ethinylestradiol (Kombinationspackung) Liothyronin Macrogol 3350 Kombinationen (orale Darreichungsform) Valproinsäure, Natriumvalproat, Valproat-Pivoxil, Valproat-Seminatrium, Valpriomid, Bismut-Valproat, Kalzium-Valproat, Magnesium-Valproat Zofenopril Weitere Informationen zu diesen Verfahren, einschließlich der Informationen bezüglich der Implementierung, werden in Kürze auf der Webseite der EMA publiziert.
Arbeitsgruppe der GCP-Inspektoren/CMDh Die CMDh hat Dr. Jayne Crowe (IE) für eine zweijährige Amtszeit als Vorsitzende der gemeinsamen GCP-Inspektoren-Arbeitsgruppe /CMDh-Arbeitsgruppe wiedergewählt.
Kinderarzneimittel Bei ihrer Sitzung verabschiedete die CMDh einen öffentlichen Bewertungsbericht (PAR) auf Basis der Ergebnisse pädiatrischer Studien gemäß Artikel 45 der Kinderarzneimittel-Verordnung für folgendes Arzneimittel: Außerdem verabschiedete die CMDh einen PAR gemäß Artikel 46 der Kinderarzneimittel-Verordnung für folgendes Arzneimittel: Der Bericht wird auf der Internetseite der CMDh in der "Paediatric Regulation > Assessment reports" veröffentlicht.
Zeitschienen für MRP/DCP Anträge, die an die CMDh gemäß Artikel 29(1) der Richtlinie 2001/83/EG weitergeleitet wurden Die CMDh hat ein aktualisiertes Guidance Dokument mit den Zeitschienen für das Jahr 2025 für MRP/DCP Anträge, die im Rahmen eines 60-tägigen Referral-Verfahrens an die CMDh weitergeleitet werden, angenommen.
Das aktualisierte Dokument wurde auf der CMDh-Website unter „CMDh Referrals“ veröffentlicht.
Darüber hinaus enthält der Bericht die üblichen Statistiken zu Neuzulassungsanträgen im MR- und DC-Verfahren.
Die nächste Sitzung der CMDh findet vom 15. bis 17. Oktober 2024 statt.
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