Zugelassene Arzneimittel sind wirksam und sicher
„Allein schon aus seiner Zulassung ist ersichtlich, dass ein Arzneimittel wirkt und damit auch einen Nutzen für Patienten hat“, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Das gelte unabhängig davon, ob der G-BA anschließend einen Beleg für einen Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels anerkennt oder nicht, so Kortland.
Ärzte müssten stets über die aktuellen Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert sein, um ihre Patienten optimal zu versorgen. Ärzte müssen auch wissen, wann neue, hoch wirksame und sichere Arzneimittel zu wirtschaftlichen, mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ausgehandelten Preisen, für die Versorgung von Patienten zur Verfügung stehen.
Das von Seiten der Krankenkassen dafür immer wieder geforderte Ampelsystem werde Ärzten nicht helfen und sollte ihrem Anspruch auch nicht genügen. Denn die Ampel suggeriere eine einfache, pauschale Bewertung von Therapien, die der Versorgungswirklichkeit nicht entspreche. Zudem hätten Patienten mehr verdient als eine Arzneimitteltherapie nach einer Drei-Farben-Lehre, so Kortland.