Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln verbessern
Laut europäischer Gesetzgebung müssen Angaben zur gesundheitsfördernden Wirkung, sogenannte Health Claims, bei Nahrungsergänzungsmitteln belegt und von der EU-Kommission genehmigt werden. „Seit 2010 ist die im europäischen Recht vorgesehene Prüfung jedoch bei Pflanzen aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgesetzt“, stellt Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH, fest. Er fordert eine konsequente Umsetzung der Health-Claims-Verordnung. „Nur so kann der Verbraucher vor Irreführung geschützt werden.“
Für Patienten ist es oftmals nicht erkennbar, ob es sich bei einem pflanzlichen Produkt um ein geprüftes und zugelassenes Arzneimittel oder um ein pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel handelt. Deshalb sei es unabdingbar, gesundheitsbezogene Wirkaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln mit validen Daten zu belegen, ergänzt Weiser. Er nimmt damit Bezug auf die Forderung nach einer Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel, die von Verbraucherschützern geäußert wurde.
Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Lebensmittelhersteller nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen nur verwenden dürfen, wenn diese auf einer von der EU geprüften Positivliste aufgeführt sind. Die Bewertung von Health Claims für Pflanzen, die bei pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden, hat die Kommission jedoch auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.