Verbände appellieren an Gesetzgeber: Biopharmazeutika in parenteralen Zubereitungen nicht automatisch substituieren!
Auch wenn parenterale Zubereitungen direkt zur ärztlichen Anwendung vorgesehen sind, ist die automatische Substitution von Biopharmazeutika in diesen Fällen nicht zu empfehlen. Diese Arzneimittel kommen bei der Behandlung von chronischen und onkologischen Erkrankungen zum Einsatz, daher bedarf es gerade bei dieser Patientengruppe einer besonderen Sensibilität. Patientensicherheit muss grundsätzlich an erster Stelle stehen. Sollten Apotheken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu verpflichtet werden, ärztlich verordnete parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln auszutauschen, gefährdet das die Patientensicherheit und Versorgung ohne zusätzliche wirtschaftliche Reserven für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu heben. Diese Änderung wird keine Hebung weiterer Einsparungspotentiale im Biopharmazeutika-Sektor bewirken können. Denn der Wettbewerb ist auch hier bereits im vollen Gange. Im speziellen Fall der parenteralen Biopharmazeutika-Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung wirkt zusätzlich die Dynamik der Hilfstaxe kostendämpfend.
Die Verbände der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie appellieren daher an den Gesetzgeber, von einem Substitutionsgebot auf Ebene der Apotheken gänzlich Abstand zu nehmen.
Wie in der Anhörung der Verbände am 6. März 2023 deutlich wurde, besteht weiterhin ein breiter Konsens auf Seiten der Patientenvertretung, Ärzte- und Apothekerschaft sowie Industrie darüber, dass die automatische Substitution von Biopharmazeutika auch in parenteralen Zubereitungen abzulehnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die von BAH, BIO Deutschland, BPI, AG Pro Biosimilars und vfa formulierten fünf guten Gründe gegen die automatische Substitution von Biopharmazeutika weiterhin von großer Aktualität.
Das Addendum und das fünfseitige aktualisierte Positionspapier mit den fünf guten Gründen gegen die automatische Substitution von Biopharmazeutika finden Sie unterhalb dieser Pressemittelung auf der Webseite.