Statement von Dr. Martin Weiser, BAH-Hauptgeschäftsführer, zum 30. Arzneiverordnungs-Report
„Wir Arzneimittel-Hersteller benötigen verlässliche und wirtschaftlich auskömmliche Rahmenbedingungen. Nur so ist die Teilhabe der Hersteller am System der Arzneimittelversorgung dauerhaft und nachhaltig möglich. Die Bewertung von Arzneimitteln im sogenannten Bestandsmarkt ist mit vielen rechtlichen, methodischen und administrativen Problemen verbunden. Der Gesetzgeber hat daher zurecht den Bestandsmarktaufruf abgeschafft“.
Im Hinblick auf die Aussagen zu den Rabattverträgen sagte Weiser: „Die Entwicklungen bei den Rabattverträgen betrachten wir mit großer Sorge. Bereits heute gleicht der Abschluss von Rabattverträgen für die Hersteller mehr einem Preisdiktat als einer wettbewerbskonformen und marktgerechten Preisverhandlung. Der BAH hat sich mit konstruktiven Vorschlägen in die Diskussion eingebracht. So halten wir es beispielsweise für dringend notwendig, eine sogenannte Karenzzeit für Ausschreibungen von mindestens zwei Jahren nach Patentablauf einzuführen. Nur so kann sich ein nachhaltiger Wettbewerb im Generikamarkt entwickeln.“