Rx-Versandhandelsverbot begegnet Wettbewerbsnachteilen wirksam

16.03.2017 – Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine wichtige Maßnahme, um dem Wettbewerbsnachteil deutscher Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken zeitnah wirksam zu begegnen.

„Nun müssen Vorschläge erarbeitet werden, wie auch in Zukunft eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt wird. Der BAH wird sich dabei, wie er es seit jeher getan hat, für die inhabergeführte Vor-Ort-Apotheke einsetzen“, erklärt Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Anlässlich des aktuellen Gesetzesvorhabens der Bundesregierung zur Einführung eines Rx-Versandhandelsverbots hat der BAH eine Stellungnahme vorgelegt.

Am 19. Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die deutschen Preisbindungsregeln mit einheitlichen Apothekenabgabepreisen für verschreibungspflichtige Arzneimittel wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs keine Anwendung auf ausländische Apotheken finden. Damit ist die Gewährung der sogenannten Rx-Boni durch ausländische Versandapotheken möglich. Die Preisbindungsregeln gelten aber weiterhin für deutsche Apotheken, die damit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Apotheken haben. Das in Deutschland bestehende solidarisch finanzierte System der Gesundheitsversorgung beruht auf dem Sachleistungsprinzip, bei dem Patienten Anspruch auf das verschriebene Arzneimittel haben. Zusätzliche Boni in Form von Bargeld oder Gutscheinen sind nicht sachgerecht und leisten einer zunehmenden Trivialisierung des Arzneimittels Vorschub.

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