Preismoratorium vor dem Bundesverfassungsgericht
Gegenstand ist das im Mai dieses Jahres erneut verlängerte Preismoratorium, dieses Mal bis Dezember 2022. Der BAH hat sich schon mehrfach dafür ausgesprochen, das Preismoratorium ersatzlos zu streichen.
Ein pauschaler gesetzlicher Preisstopp für Arzneimittel, wie ihn § 130a des Fünften Sozialgesetzbuchs vorsehe, verstoße gegen die durch Artikel 12 Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit, so das Unternehmen.
Hersteller müssen für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag Preiserhöhungen gegenüber dem Stand vom 1. August 2009 als Abschläge an die Krankenkassen abführen. „Damit können Hersteller höhere Produktionskosten, zum Beispiel aufgrund gestiegener Löhne, Energiekosten oder regulatorischer Anforderungen, wie etwa der Fälschungsschutzrichtlinie, nicht ausgleichen. Auch die Kosten für die Weiterentwicklung von Arzneimitteln bleiben durch das Preismoratorium unberücksichtigt“, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH. Damit bremse das Preismoratorium insbesondere die Entwicklung kindgerechter Darreichungsformen bei Arzneimitteln regelrecht aus.