Magensäureblocker: Pauschale Urteile verunsichern Patienten

24.01.2017 – Wer in diesen Tagen pauschale Urteile über die Verordnung von sogenannten Magensäureblockern – auch Protonenpumpenhemmer genannt (kurz PPI für Protonenpumpeninhibitoren) – fällt, gefährdet notwendige und sinnvolle Therapien kranker Menschen.

Generell zu behaupten, Ärzte verordnen oft nicht indikations- und damit patientengerecht, verunsichert in unverantwortlicher Weise betroffene Patienten.

„Dabei sind Protonenpumpenhemmer wertvolle und grundsätzlich sehr gut verträgliche Arzneimittel, die in den zugelassenen Indikationsgebieten für die betroffenen Patienten einen großen Nutzen haben. Sie stellen einen wesentlichen Therapiefortschritt der vergangenen Jahrzehnte dar. Nicht vergessen werden sollte zum Beispiel, dass PPI maßgeblich dazu beigetragen haben, Magenoperationen in vielen Fällen überflüssig zu machen“, stellt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), fest.

Die Entscheidung, für wen wie lange ein PPI zu verordnen ist, kann nur der Arzt mit Blick auf den individuellen Patienten treffen. Zu einer Arzneimittelverordnung und -anwendung tragen die Arzneimittel-Hersteller mit ihren Präparateinformationen verantwortungsvoll bei.

PPI sind Medikamente, welche die Bildung von Magensäure hemmen. Ärzte wenden sie zum Beispiel zur Behandlung von Sodbrennen oder zur Therapie einer Refluxösophagitis an.

Zeichenfläche 1