Lieferengpässe: Verpflichtende zusätzliche Lagerhaltung für Hersteller im GKV-FKG nicht zielführend
Eine entsprechende Änderung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten.
Der Teil des Änderungsantrages der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, der sich mit der Bekämpfung von Lieferengpässen beschäftigt, enthält einerseits keine Details dazu, wie die Bereitstellung zusätzlicher Lagerkapazitäten und die anschließende Verteilung des Bestandes konkret erfolgen sollen. Hier müsste man zunächst ein umfassendes Regelwerk schaffen. Noch komplexer wird es, wenn etwa kühlkettenpflichtige Arzneimittel oder Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, gelagert werden müssten. Auch das erfordert weitere konkretisierende Schritte.
„Andererseits setzt eine zusätzliche Lagerhaltung voraus, dass zuvor überhaupt genügend Arzneimittel produziert werden“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Wichtig wäre es daher, über entsprechende Anreize die Produktion von Arzneimitteln – idealerweise in Europa – zu stärken. „Auch die Hersteller sind daran interessiert, die Liefersicherheit von Arzneimitteln zu stärken und Engpässe zu vermeiden. Die zu treffenden Maßnahmen müssen stets angemessen und zielführend sein. Sinnvoller als eine Anordnung zusätzlicher Lagerhaltung wären neue verbindliche Regelungen für Rabattverträge: Dürften Krankenkassen solche Verträge künftig nur noch mit mindestens drei Partnern von Herstellerseite abschließen und nähme man zudem versorgungskritische Wirkstoffe generell vom Rabattvertragssystem aus, würde man das eigentliche Problem, nämlich das Preisdumping unter Anbietern, an der Wurzel packen“, empfiehlt Cranz.