Legale Produktions- und Lieferkette – sicheres Arzneimittel
Denn für kaum ein anderes Produkt gibt es so strenge Vorgaben bezüglich der Qualitätssicherung und der Vertriebswege wie für ein Arzneimittel – von der Herstellung bzw. dem Import von Wirk- und Hilfsstoffen über die Produktion bis hin zur Abgabe fertiger Arzneimittel in den Apotheken.
Jeder einzelne Schritt in der Produktions- und Lieferkette wird nach gesetzlichen Vorgaben von Arzneimittel-Herstellern engmaschig dokumentiert und von Behörden überwacht. Bei allen Arzneimittel-Herstellern ist zudem mindestens eine sogenannte „Sachkundige Person“ für die Qualitätssicherung und den Vertriebsweg persönlich haftbar.
Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), untermauert den hohen Stellenwert der Fälschungsabwehr für die Industrie: „Arzneimittel-Hersteller haben ein großes Interesse daran, dass Patienten sichere und wirksame Medikamente erhalten. Dies ist ihr ethischer Anspruch und ihre wirtschaftliche Grundlage. Wir verurteilen daher jegliche kriminelle Handlung, bei der gefälschte Arzneimittel hergestellt oder in Umlauf gebracht werden.“
Um gefälschte Arzneimittel weiterhin aus dem legalen Vertrieb herauszuhalten, engagieren sich Arzneimittel-Hersteller, Pharmagroßhändler und Apotheker in Deutschland gemeinsam für eine noch bessere Fälschungsabwehr.
In Deutschland hat sich mit securPharm, einer Initiative der beteiligten Verbände, ein System entwickelt, mit dem sich künftig die Echtheit von Arzneimitteln in der Apotheke anhand eines Data-Matrix-Codes prüfen lässt. Spätestens ab dem 9. Februar 2019 müssen alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit dem Code gekennzeichnet sein.
Mehr Informationen zur sicheren Herstellungs- und Lieferkette eines Arzneimittels finden Sie auf der Seite „Arzneimittelsicherheit – die geschützte Lieferkette eines Arzneimittels“.