Homöopathische Arzneimittel gehören in die Apotheke
Die Forderung der Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, die Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel zu überdenken, hält Kortland, für einen Schritt in die falsche Richtung: „Homöopathische Arzneimittel sind in aller Regel apothekenpflichtig – und das zu Recht. Mit der Apothekenpflicht wird eine sachgerechte Anwendung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen einer heilberuflichen Beratung des Apothekers sichergestellt. Und das ist wichtig für die Patientensicherheit. Nur der Status der Apothekenpflicht gewährleistet, dass der Apotheker im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann.“
Homöopathische Arzneimittel sind ein bewährter Bestandteil der Therapievielfalt. Sie sind besonders geeignet, um im Rahmen der apothekengestützten Selbstmedikation bei Störungen des Alltags und leichten vorübergehenden Erkrankungen eingesetzt zu werden. Das können akute Beschwerden sein, aber auch wiederkehrende Symptome im Rahmen einer Grunderkrankung, die der Patient schon kennt.