Homöopathika nicht pauschal verurteilen

01.06.2017 – Vor dem Hintergrund der Diskussionen um den tragischen Tod eines Kindes, das statt mit Antibiotika mit homöopathischen Arzneimitteln behandelt wurde, mahnt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) an, homöopathische Arzneimittel nicht pauschal zu verurteilen.

Homöopathische Arzneimittel sind amtlich zugelassen und auf ihre Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit hin geprüft. Sie unterliegen derselben Arzneimittel-Sicherheitsüberwachung wie alle anderen im Verkehr befindlichen Arzneimittel und sind besonders gut geeignet, leichte vorübergehende Erkrankungen zu behandeln.

„Wie alle anderen Arzneimittel auch, haben Homöopathika therapeutische Grenzen, die jeder verantwortungsvolle Apotheker und Arzt kennen sollte. Homöopathische Arzneimittel sind in Deutschland in aller Regel apothekenpflichtig – und das zu Recht“, so Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH. Der Gesetzgeber stellt mit der Apothekenpflicht  sicher, dass eine indizierte Anwendung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen einer heilberuflichen Beratung durch den Apotheker erfolgt. Ein mögliches Gefährdungspotenzial liegt, wie bei allen Arzneimitteln auch, in einer nicht sachgerechten Anwendung.

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