GKV deutlich im Plus – auf Kosten der Arzneimittel-Hersteller
Arzneimittel-Hersteller dürfen hingegen Kostensteigerungen beispielsweise bei nicht festbetragsgeregelten Arzneimitteln auch weiterhin nicht geltend machen – das sogenannte Preismoratorium wurde durch das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erst im März bis 2022 verlängert, obwohl es eigentlich Ende 2017 auslaufen sollte.
612 Millionen Euro an Überschüssen und eine Einnahmensteigerung von 4,2 Prozent im ersten Quartal 2017 haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Finanzreserven der GKV auf 16,7 Milliarden Euro anwachsen lassen. „Dennoch gelten für Arzneimittel-Hersteller weiterhin Zwangsmaßnahmen, wie das Preismoratorium, das die Preise auf dem Stand von August 2009 einfriert. Das ist für mich unverständlich“, so Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Der mit dem AM-VSG eingeführte Inflationsausgleich könne daher nur ein erster Schritt sein, so Kortland weiter.
Dazu komme: Der Anstieg bei den Arzneimittel-Ausgaben ist im Vergleich mit anderen Leistungsbereichen mit 3,8 Prozent erneut unterdurchschnittlich. Kortland sagt hierzu: „Auf Rekordniveau befinden sich weiterhin die Abschläge, die Arzneimittel-Hersteller gesetzlich oder infolge von Rabattverträgen zahlen müssen. Allein die Rabatterlöse sind im ersten Quartal um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen."