Gescheiterte Brexit-Abstimmung: Mit nationalen Lösungen Arzneimittelversorgung sichern
Die verbleibenden 27 Mitglieder der Europäischen Union (EU) und auch Großbritannien müssen im Falle eines sogenannten „harten“ Brexits dringend Maßnahmen ergreifen, um die Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Denn ein ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der EU kann zu chaotischen Zuständen führen. Der im britischen Unterhaus abgelehnte Brexit-Vertrag erhöht diese Gefahr. Die Folgen für die Arzneimittelversorgung in den verbleibenden EU-Staaten, aber auch in Großbritannien, wären unabsehbar.
Über Großbritannien gelangen derzeit noch viele Roh- und Wirkstoffe auf den europäischen Markt. Darüber hinaus wird nahezu jedes vierte Arzneimittel für den gesamten EU-Markt in Großbritannien freigegeben und in Verkehr gebracht. „Um das zu erwartende Chaos abzumildern, müssen die Mitglieder der EU und auch Großbritannien dann selbst schnellstmöglich nationale Maßnahmen treffen, die zumindest in Teilen einen ungehinderten Warenfluss vom Stichtag an sicherstellen. Insbesondere Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen müssen weiterhin ihre gewohnten Arzneimittel erhalten – sowohl in den verbleibenden EU-Ländern als auch in Großbritannien“, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH).
Ab dem 30. März ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU. Nach derzeitigem Stand wird es damit gegenüber der EU zum Drittstaat und fällt so auf Bestimmungen der Welthandelsorganisation zurück. Da der zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelte Austrittsvertrag im britischen Parlament keine Mehrheit fand, wird es auch keine Übergangsphase geben.
Ohne Übergangsphase oder Regelungen, wie mit den gegenseitigen, stark verflochtenen Lieferketten zu verfahren ist, kann es empfindliche Störungen der Arzneimittelversorgung geben. Die Bundesregierung bereitet sich bereits auf ein No-Deal-Szenario vor.