Gemeinsame PM des BAH, BPI und Pro Generika: Festbetragsabsenkungen - Arzneimittel-Hersteller fordern mehr Planungssicherheit

20.05.2014 – Die heute bekannt gemachten Festbetragsanpassungen und Neufestsetzungen beschleunigen den Niedergang der Preise für Arzneimittel immens und gefährden so dauerhaft eine Angebotsvielfalt am Markt.

Um noch schneller an Einsparungen zu kommen hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in dem vorliegenden Fall die Fristen verkürzt. Damit entzieht er den handelnden Unternehmen die wirtschaftliche Planungssicherheit.


„Es ist unerklärlich, warum der GKV-Spitzenverband von der bisherigen Mindestfrist von zwei Monaten abweicht. Die Festbetragsschraube dreht sich immer schneller. Den Herstellern bleibt immer weniger Zeit, auf Anforderungen des ohnehin schon durch Rabattverträge und Herstellerabschläge überregulierten Marktes zu reagieren“, ist die gemeinsame Auffassung von BAH, BPI und Pro Generika.


Auch ist es nicht nachvollziehbar, wie die Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes zu Stande gekommen sind. „Ein transparentes Verfahren schließt mit ein, dass der GKV-Spitzenverband seine Beschlüsse schriftlich begründet“, so die Herstellerverbände. Argumente aus Stellungnahmen der Herstellerverbände wurden anscheinend nicht berücksichtigt, eine Begründung dafür fehlt.

Letztlich geht es um eine gute und sichere Arzneimittelversorgung von Patientinnen und Patienten. Denn die nun genutzte Fristverkürzung, die Kombination unterschiedlichster Preisregulierungsinstrumente und die Ausnutzung der Festsetzungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung macht es dauerhaft immer weniger Anbietern möglich am Markt zu bestehen und noch auskömmlich zu arbeiten.

Dies kann weder im Sinne der Krankenkassen, noch im Sinne der Patienten sein. Denn nur Angebotsvielfalt sichert Wettbewerb und die Möglichkeit der individuelleren Therapie.

BAH, BPI und Pro Generika fordern daher, den Arzneimittel-Herstellern einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten zwischen Ankündigung und Anpassung der Festbeträge zu gewähren sowie eine detaillierte Begründung der Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes.

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