Für Verbraucherschutz wichtig: Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

13.09.2016 – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben in einem Positionspapier die Unterschiede von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zu Arzneimitteln präzisiert.

„Das Positionspapier leistet einen wichtigen Beitrag zu einer klaren Produktabgrenzung zwischen Lebens- und Arzneimitteln“, so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). „Dies ist auch aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtig.“

Das Positionspapier macht deutlich, dass auch Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke der Ernährung dienen. Für Personen, die krankheitsbedingt besondere Ernährungserfordernisse haben, sind diese Lebensmittel von großem Wert. „Wenn es aber um die Vorbeugung und die Behandlung von Krankheiten, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden geht, kommen Arzneimittel und Medizinprodukte zum Einsatz“, sagt Kroth.

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