Festbetragssystem für Arzneimittel dringend reformbedürftig
Vor allem differenziert es nicht ausreichend nach therapierelevanten Kriterien bei Arzneimitteln, das Raster für die Eingruppierung ist viel zu grob. Leidtragende sind vor allem Kinder und Ältere. Damit reagiert der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) auf die heutige Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), der die Arzneimittel-Festbeträge als „30-jähriges Erfolgsmodell“ bezeichnet.
Die 30 Jahre sprechen eher dafür, nun ganz schnell alle notwendigen Reformmaßnahmen des Festbetragssystems einzuleiten. Weil sich die Höhe der Festbeträge nämlich im Wesentlichen an Wirkstoffmengen und Packungsgrößen orientiert, bekommen aufwendig hergestellte Darreichungsformen den gleichen Preis wie günstigere. So erhalten bestimmte Patientengruppen oft Arzneimittel nur noch gegen eine Mehrzahlung. Oder Arzneimittel verschwinden gar vom Markt, weil Hersteller sie nicht mehr kostendeckend produzieren können.
„Betroffen sind davon gerade Kinder und Ältere, die häufig besondere Darreichungsformen, wie zum Beispiel einen Saft statt einer Tablette, benötigen“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH. Die Produktion des Saftes sei aber teurer als die einer Tablette, das müsse das Festbetragssystem unbedingt berücksichtigen, so Cranz. Im anderen Fall könne ein Hersteller nicht wirtschaftlich arbeiten. Wer, wie der GKV-SV, das jetzige System als „dauerhaft und effizient“ bezeichne, verschließe die Augen vor der Realität, und das zu Lasten der Patienten.