EuGH-Urteil gefährdet gerechte Arzneimittelversorgung
„Das Urteil ist ein Schlag gegen die gerechte Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland.“ Die Arzneimittelpreisverordnung habe seit ihrem Inkrafttreten die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewährleistet, so Kortland weiter. „Arzneimittel sind Waren der besonderen Art und keine Konsumgüter. Gesundheit darf sich nicht danach richten, ob Patienten auf dem Land oder in der Stadt leben, denn Krankheit tut dies auch nicht. Rosinenpickerei gefährdet die nachhaltige Patientenversorgung.“
Das Urteil müsse nun sorgfältig geprüft werden. „Von Schnellschüssen und kurzfristig ausgerichtetem Aktionismus, auf welcher Ebene auch immer, ist dringend abzuraten“, mahnt Kortland.