Ende der Homöopathie-Erstattung in Frankreich: Auf Deutschland nicht übertragbar
Bislang werden in Frankreich die Kosten für homöopathische Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen von den staatlichen Krankenkassen zu 30 Prozent erstattet. Wie die französische Gesundheitsministerin nun in einem Interview mit der Zeitung „Le Parisien“ mitteilte, wird diese Teilerstattung zunächst auf 15 Prozent reduziert werden und ab 2021 entfallen.
Dazu sagen der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) e.V. und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V.:
„Diese Änderung in Frankreich ist auf die Situation in Deutschland nicht übertragbar. Bei uns werden seit 2004 grundsätzlich alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, einschließlich der Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Anthroposophie und Homöopathie), von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erstattet. Seit 2012 können gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen jeweils autonom entscheiden, ob sie unter anderem die Kosten für die Behandlung mit Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen bis zu einem bestimmten, gedeckelten Betrag erstatten. Dadurch hat der deutsche Gesetzgeber ganz bewusst den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gestärkt und den Patienten die Möglichkeit gegeben, eine differenzierte Auswahl ihrer Krankenkasse vorzunehmen.“
Auch in Frankreich lässt die Entscheidung des Gesundheitsministeriums zur Erstattung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die Therapiefreiheit des Arztes unberührt. Die französische Gesundheitsministerin betonte, dass die Verschreibung homöopathischer Arzneimittel in Frankreich durch die rund 20.000 homöopathisch ausgebildeten Ärzte hiervon unbeeinträchtigt bleibt und dass sie den Wunsch der Bevölkerung nach diesen Therapien versteht.