E-Rezept im GSAV: Digitalisierung konsequent zu Ende denken

06.06.2019 – Der aktuelle Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) lässt sich zu einem Großteil nachvollziehen.

„Die Absicht des Gesetzgebers, die Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung zu verbessern, ist zu begrüßen. Daher lässt sich der aktuelle Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu einem Großteil nachvollziehen. Doch manche zukunftsgerichtete Maßnahme – wie beispielsweise das E-Rezept – muss konsequent zu Ende gedacht werden“, kommentiert der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) den aktuellen Gesetzesentwurf. Heute findet die 2./3. Lesung des GSAV-Entwurfs im Bundestag statt.  

In der aktuellen Gesetzesvorlage sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das elektronische Rezept einzuführen. Doch fehlt derzeit eine Klarstellung, dass diese auch das Grüne Rezept umfassen. „Das E-Rezept kann ein sinnvolles Instrument sein, um die Therapietreue von Patienten zu verbessern. Dafür muss es aber konsequent umgesetzt werden, indem auch elektronische Verordnungen auf Grünen Rezept möglich sind. Dies sollte der Gesetzgeber noch ergänzen“, so der BAH. Das Grüne Rezept ermöglicht dem Arzt rezeptfreie Arzneimittel zu verordnen, ohne sein Budget zu belasten. Den Patienten gibt diese schriftliche ärztliche Empfehlung Sicherheit und Orientierung.

Der BAH merkt außerdem an, dass der Bundestag viele Vorschläge der Bundesländer im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt hat: „Ein Beispiel hierfür ist das erweiterte Preismoratorium, das insbesondere für mittelständische Unternehmen ein echtes Innovationshemmnis ist.“ Der Bundesrat hatte im Rahmen seiner Stellungnahme einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet, um die Weiterentwicklung von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen und von Kinderarzneimitteln deutlich attraktiver zu gestalten. Dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen. Ebenfalls kritisch sieht der BAH, dass sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, die Importförderklausel komplett abzuschaffen: „Das hätte die Arzneimittelsicherheit deutlich erhöht.“

 

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