DVPMG: Nationales Gesundheitsportal patientengerecht und neutral weiterentwickeln
Das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wird heute in 2./3. Lesung im Bundestag beraten und verschafft dem Nationalen Gesundheitsportal eine gesetzliche Grundlage.
Nach Ansicht des BAH dürfe das Nationale Gesundheitsportal nicht die heilberufliche Beratung ersetzen oder ihre Bewertung und Empfehlung patientenindividueller therapeutischer Maßnahmen untergraben. Um für Patientinnen und Patienten glaubwürdig zu sein und von der Bevölkerung als legitime und neutrale Informationsquelle akzeptiert zu werden, müsse das Portal umfassende Informationen zu allen in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln beinhalten. Zudem müsse vermittelt werden, dass die patientenindividuelle Beratung einen wichtigen Beitrag zu erfolgreicher Therapie und Behandlung leistet.
Zum Nationalen Gesundheitsportal hat der BAH bereits ein ausführliches Positionspapier erarbeitet, das hier abrufbar ist.
Zudem richtet der BAH am heutigen Donnerstag ab 13:30 Uhr für seine Mitglieder eine Informationsveranstaltung zum DVPMG und insbesondere zu den Entwicklungen im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen aus, um über den aktuellen Sachstand zu unterrichten und Weiterentwicklungen zu diskutieren.
Hintergrund
Am 1. September 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Nationale Gesundheitsportal gestartet. Es soll Bürgerinnen und Bürger „schnell, zentral, verlässlich, werbefrei und gut verständlich über alle Themen rund um Gesundheit und Pflege“ informieren. Mit dem DVPMG soll das Gesundheitsportal nun gesetzlich verankert werden. Zudem ist vorgesehen, die elektronische Patientenakte und das E-Rezept über Schnittstellen mit dem Portal zu verbinden.