Deutsche Patienten sind verantwortungsvoll im Gebrauch von Schmerzmitteln

03.06.2019 – Die Deutschen gehen mit Schmerzmitteln offensichtlich sehr verantwortungsvoll um. Das ist das Ergebnis der Berechnungen des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) anlässlich des „Aktionstages gegen den Schmerz“.

In den vergangenen 25 Jahren hat sich der jährliche Pro-Kopf-Gebrauch von verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Schmerzmitteln insgesamt relativ konstant auf 50 standardisierte Einheiten (Standard Units, SU) eingependelt. Vergleicht man den Gebrauch fürs Jahr 2018 mit dem Gebrauch anderer westlicher Industrienationen, ergibt sich für Deutschland ein unterdurchschnittlicher Wert.

Im internationalen Vergleich fürs Jahr 2018 fällt vor allem auf, dass der Gebrauch rezeptfreier Schmerzmittel zum Beispiel in Australien etwa fünfmal und in Frankreich etwa dreimal höher ist als in Deutschland. Selbst beim Gesamtgebrauch verschreibungspflichtiger und verschreibungsfreier Analgetika liegen die Australier und Franzosen mit einem dreimal bzw. zweieinhalbmal so hohen Wert deutlich in Front.  

Dabei verhält sich der Gebrauch in Deutschland zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Arzneimittel – betrachtet man beides getrennt – nahezu spiegelbildlich: Während bei den rezeptpflichtigen Arzneimittel von 2010 bis 2018 ein leichter Anstieg von 21,2 SU auf 26,0 SU zu beobachten ist, zeigt sich bei den rezeptfreien ein Rückgang von 29,1 auf 24,7 SU. Beides saldiert ergibt einen konstanten Gebrauch von etwa 50 SU pro Jahr.

„Gerade beim Blick auf den verschreibungsfreien Bereich kann man deutlich sehen, dass sowohl die Patienten als auch Apotheker sehr sorgfältig mit Schmerzmitteln umgehen. Sie wiegen offensichtlich genau ab, ob und in welcher Dosierung Schmerzmittel wirklich benötigt werden. Eine wichtige Rolle spielt wohl auch, dass Schmerzmittel – im Gegensatz zu manch anderen Ländern – in Deutschland apothekenpflichtig sind und auch in der Apotheke nicht einfach im Freiwahlbereich angeboten werden. Das eröffnet dem Apotheker die Möglichkeit, den Patienten vor dem Kauf zu beraten und auf den richtigen Gebrauch aufmerksam zu machen“, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH. „Die hier genannten Gebrauchsdaten beziehen sich außerdem nur auf die in den Apotheken abgegebenen Schmerzmittel und berücksichtigen nicht den tatsächlichen Gebrauch. Dieser liegt womöglich deutlich niedriger – zum Beispiel, weil der Patient die Packung wegen Überschreitens des Verfallsdatums gar nicht aufbraucht“, ergänzt Kroth.

Die genannten Berechnungen des BAH beziehen sich auf verschiedene Datenquellen, wie u.a. IQVIA MIDASTM. Sie beinhalten die Schmerzmittel des ATC-Codes „N2B“, also zum Beispiel Acetylsalicylsäure, Paracetamol oder Ibuprofen als Einzelsubstanzen oder in Kombination. Nicht berücksichtigt sind rezeptpflichtige Analgetika der Bereiche Betäubungsmittel, Migränemittel und Spasmoanalgetika. Eine standardisierte Einheit (SU) ist auf Basis unterschiedlicher Packungsgrößen und Darreichungsformen definiert. So steht 1 SU in etwa für 1 Tablette, 1 Ampulle oder 5 ml Saft.

Weitere Daten und Fakten zum Arzneimittelmarkt sind in der BAH-Zahlenbroschüre 2018 aufgeführt.

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