Bundestag beschließt AM-VSG – BAH-Engagement für Kinderarzneimittel zahlt sich aus
Damit hat der Gesetzgeber zwei wesentliche Forderungen des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erfüllt. Der Bundestag wird heute nach zweiter und dritter Lesung das AM-VSG beschließen.
„Die nun mögliche Berücksichtigung kindgerechter Darreichungsformen bei der Bildung von Festbetragsgruppen leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Kindern. Denn nun können Arzneimittel-Hersteller innovative Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe auch unter wirtschaftlich akzeptablen Rahmenbedingungen in den Markt bringen“, sagt Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH.
Mit dem nicht mehr nachzuweisenden Zusatznutzen bei nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln habe der Gesetzgeber eine weitere Versorgungsbarriere in diesem speziellen Patientensegment beseitigt, ergänzt Weiser.
Allerdings müssen Arzneimittel-Hersteller auch weiterhin Preiserhöhungen bei Arzneimitteln, die keinem Festbetrag unterliegen, als Abschläge gegenüber den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern abführen. Damit verlängert das Gesetz das seit August 2009 geltende sogenannte „Preismoratorium“ um weitere fünf Jahre – bis Ende 2022. Weiser: „Die erneute Verlängerung des Preismoratoriums ist im hohen Maße mittelstandsfeindlich und schädlich für den Pharmastandort Deutschland. Angesichts der guten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Preismoratorium in keiner Weise gerechtfertigt und gehört abgeschafft.“
Voraussichtlich am 31. März wird sich der Bundesrat in zweiter Lesung mit dem Gesetz beschäftigen. Das Gesetz soll im Wesentlichen im April in Kraft treten.