Brexit am 31. Januar: Übergangsphase jetzt nutzen

30.01.2020 – Deutsche Arzneimittel-Hersteller fordern, dass die elfmonatige Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 dafür genutzt wird, in intensiven Verhandlungen praktikable Regularien für eine sichere Arzneimittelversorgung zu vereinbaren.

Das Europaparlament hat in seiner gestrigen Plenarsitzung in Brüssel das Austrittsabkommen Großbritanniens aus der Europäischen Union ratifiziert. Demnach ist das Vereinigte Königreich ab dem 1. Februar 2020 kein EU-Mitglied mehr.

Während der Übergangsphase wird Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleiben. „Für Arzneimittel-Hersteller ist die Phase des Übergangs, in einen hoffentlich geregelten finalen Brexit ab dem 1. Januar 2021, maßgeblich für die künftigen Handelsbeziehungen mit Großbritannien“, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH).

Wollen Arzneimittelmittel-Hersteller nach dem Brexit weiterhin ihre Produkte in den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten und in Großbritannien vertreiben, müssen sie zukünftig zwei eigenständige und angemessen ausgestattete Niederlassungen betreiben, eine in Großbritannien und eine in der EU 27. Dies bedeutet einen erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand für die Unternehmen.

Die kommenden elf Monate sollten nun von den Verhandlungspartnern dazu genutzt werden, ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Großbritannien abzuschließen. Im Idealfall sollten die Kernregeln des EU-Binnenmarktes mit allen vier Freiheiten, die den Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr betreffen, weiterhin gelten.

„Das Ziel der Arzneimittelindustrie ist es, dass ein umfassendes gegenseitiges Anerkennungsabkommen (Mutual Recognition Agreement - MRA) abgeschlossen wird, in dem beispielsweise die Anerkennung von Zertifikaten für die Herstellung und Freigabe von Arzneimitteln sowie weitergehende Regelungen zum Import und Export von Fertigarzneimitteln, deren Zwischenprodukten sowie von Wirk- und Hilfsstoffen geregelt wird“, kommentiert Dr. Elmar Kroth.

Sollte kein Abkommen zustande kommen und Großbritannien am Jahresende 2020 ungeregelt aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheiden, könnten die komplexen Lieferketten in der Arzneimittelherstellung gestört werden, so dass Liefer- oder gar Versorgungsengpässe vor allem in Großbritannien nicht auszuschließen sind.

 

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