Beipackzettel: BAH fordert bessere Aufklärung über therapeutische Wirkung von Arzneimitteln
„Patientenfreundliche und verständliche Packungsbeilagen sind auch für Arzneimittel-Hersteller von großer Bedeutung“, so Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH. Er fordert, dass intensiver als bisher über den Nutzen des Arzneimittels in Beipackzetteln informiert werden sollte.
Laut europäischem Recht sind Arzneimittel-Hersteller dazu verpflichtet, in Beipackzetteln umfassend über mögliche Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen zu informieren.
„Der europäische Gesetzgeber hat dazu beigetragen, dass es für den Patienten immer schwieriger wird, den Beipackzettel zu verstehen“, so Kortland. Über den therapeutischen Nutzen des Arzneimittels werde hingegen zu wenig informiert. „So haben Patienten fälschlicherweise den Eindruck, dass Arzneimittel größtenteils problematische Nebenwirkungen haben.“
Deshalb fordert der BAH, dass in Beipackzetteln künftig sachlich und ausführlicher als bisher über die therapeutische Wirkung des Arzneimittels aufgeklärt wird.