BAH zum diesjährigen Arzneiverordnungs-Report
„Die heute vorgebrachte Forderung, den sogenannten Bestandsmarktaufruf wieder einführen zu wollen, wird nicht richtiger, je öfter man sie wiederholt. Die Sachlage ist nach wie vor mehr als eindeutig: Die Bewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt ist mit erheblichen rechtlichen, methodischen und administrativen Problemen verbunden. Der Gesetzgeber hat daher zurecht den Bestandsmarktaufruf abgeschafft.
Am Ziel vorbei führen auch die Vorschläge, einen rückwirkenden Erstattungsbetrag einführen zu wollen. Eine solche Rückwirkung des Erstattungsbetrages ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, da sie einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Preisfreiheit der Hersteller bedeutet. Zudem stellt sich die Frage, welchen Wert dann noch Patent- und Unterlagenschutz haben.
Verfehlt sind auch die Äußerungen hinsichtlich des Generikamarktes. Bereits heute gibt es einen enormen Preisdruck in diesem Markt. Gerade im Hinblick auf die Versorgungssicherheit ist es daher absolut verantwortungslos, diesen ruinösen Preisdruck noch verschärfen zu wollen. Wünschenswert wären vielmehr Vorschläge, wie das Gleichgewicht zwischen Preis, Qualität und Lieferfähigkeit wieder in Einklang gebracht werden kann. Der BAH hat sich mit konstruktiven Vorschlägen in die Diskussion eingebracht.“