BAH plädiert für größtmögliche Therapievielfalt
„Diese gefährdet in unverantwortlicher Weise die Arzneimittelvielfalt und die therapeutischen Möglichkeiten. Zudem widerspricht sie dem Wunsch des mündigen Patienten“, so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft des BAH. Eine repräsentative Befragung des Institutes für Demoskopie Allensbach im Jahr 2014 hat ergeben, dass über die Hälfte der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel angewendet hat und der Verwenderkreis stetig wächst.
„Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind vom Gesetzgeber im Sinne der Patientensicherheit eindeutig geregelt und in der Arzneimittelversorgung erfolgreich etabliert“, erläutert Kroth. Sie erfüllen wie alle anderen Arzneimittel die auf europäischem Recht beruhenden gesetzlichen Anforderungen. „Ärzten, Heilpraktikern, Apothekern und Patienten sollte eine größtmögliche Vielfalt an Arzneimitteln zur Verfügung stehen“, so Kroth weiter. „Hierzu zählen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel.“
Wie bei jeder anderen Arzneimitteltherapie auch müsse mit homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln verantwortungsvoll umgegangen werden. „Diese Arzneimittel unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Apothekenpflicht, was wir als BAH sehr begrüßen. So kann auch der Apotheker den Patienten vor der Abgabe des Arzneimittels beraten, eventuelle Grenzen aufzeigen und im Zweifel Alternativen beziehungsweise einen Arztbesuch empfehlen“, so Kroth.