Arzneimittellieferengpässe: Krisenmodus schafft keine langfristige Versorgungssicherheit
Mit dem Ende Juli 2023 in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sollen Knappheiten vor allem im Bereich der Kinderarzneimittel bekämpft werden. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hält die darin getroffenen Regelungen für einen Schritt in die richtige Richtung. Doch eine grundlegende und vor allem langfristige Verbesserung der Arzneimittelversorgung kann mit Hilfe der im ALBVVG vorgesehenen Maßnahmen und auch des neuen Plans nach Ansicht des BAH nicht erreicht werden.
„Für eine nachhaltige und krisensichere Arzneimittelversorgung der gesamten Bevölkerung müssen Lieferketten diversifiziert und Abhängigkeiten verringert werden. Dringend notwendig ist zudem ein angemessener Inflationsausgleich für preisregulierte Arzneimittel“, erklärt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH). „Um den Standort Deutschland für Arzneimittel-Hersteller wieder attraktiv zu machen, müssen vor allem bürokratische Hürden abgebaut und regulatorische Erleichterungen geschaffen werden.“ Stattdessen sieht das ALBVVG vor, die Unternehmen durch erhöhte Anforderungen bei der Bevorratung finanziell und logistisch zusätzlich zu belasten.