Arzneimittel: Verbraucher müssen vermehrt Zuzahlungen leisten
„Die heute in Kraft getretene Festbetragsanpassung durch den GKV-Spitzenverband kommt Patienten teuer zu stehen. Grund hierfür ist die Absenkung der Festbeträge in elf Gruppen, darunter zwei Festbetragsgruppen in den Indikationen Asthma und COPD“, sagte Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH).
Nach Berechnungen des BAH ist die Anzahl der bislang zuzahlungsbefreiten Arzneimittel zum 1. Juli in den betroffenen Festbetragsgruppen um etwa 40 Prozent zurückgegangen. Damit sind nur noch etwa 330 Präparate zuzahlungsbefreit. Vor dem 1. Juli lag die Zahl noch bei rund 560 Präparaten. Gleichzeitig müssen Patienten nun für mehr Arzneimittel sogenannte Aufzahlungen leisten. Hier stieg die Zahl von circa 700 auf über 1.300 Präparate.
„Mit den regelmäßigen Festbetragsabsenkungen zieht der GKV-Spitzenverband seit Jahren die Daumenschrauben für die Industrie immer stärker an. Es muss anerkannt werden, dass Preisabsenkungen endlich sind. In der Folge können viele Hersteller die Preise nicht mehr entsprechend der neuen Festbeträge absenken“, so Kortland.
Zum Hintergrund: Arzneimittelfestbeträge (§ 35 SGB V) sind vom GKV-Spitzenverband festgelegte Erstattungshöchstpreise für Arzneimittel. Der Festbetragsfestsetzung liegt die Festbetragsgruppenbildung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zugrunde. Sofern der Arzt einem Patienten ein Arzneimittel verschreibt, dessen Abgabepreis über dem festgesetzten Festbetrag liegt, hat der Patient die Differenz (Mehrkosten) zu tragen.
Arzneimittel, deren Preis mindestens um 30 Prozent niedriger als der jeweils gültige Festbetrag ist, kann der GKV-Spitzenverband von der Zuzahlung freistellen, wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind.