AM-VSG – Preismoratorium bis 2022 gefährdet Arzneimittelversorgung
Der Gesetzgeber möchte das Preismoratorium um weitere fünf Jahre verlängern. Damit müssen die Arzneimittel-Hersteller seit August 2009 die erheblichen Steigerungen bei Löhnen, Einkaufspreisen und Energiekosten tragen, ohne dass sie dafür bis Dezember 2022 eine Kompensation im Markt erzielen können.
Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), weist darüber hinaus auf die stetig steigenden finanziellen Herausforderungen im regulatorischen Bereich hin: „Alleine die Umsetzung der EU-Fälschungsschutz-Richtlinie wird die Arzneimittel-Hersteller in den kommenden Jahren mit rund einer Milliarde Euro belasten“, sagt Kortland.
Mittlerweile seien die Effizienzreserven bei der Arzneimittel-Herstellung infolge vielfacher Regulierungen wie Rabattverträge oder Herstellerabschläge längst erschöpft. „Die Zitrone ist bei vielen, vom Preismoratorium betroffenen Produkten ausgepresst“, so Kortland weiter.
Wenn dann eine kostendeckende Produktion nicht mehr möglich ist, scheidet das Produkt aus dem Markt aus und für den Patienten gehen wertvolle Therapieoptionen verloren.
Zwar hat das Bundesgesundheitsministerium im Gesetzentwurf ab 2018 einen Inflationsausgleich vorgesehen. Angesichts der steigenden finanziellen Belastungen ist das aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Weitere Schritte müssen folgen. Dazu hat der BAH nicht zuletzt im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum AM-VSG Vorschläge unterbreitet und steht auch weiterhin für eine konstruktive Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung zur Verfügung.