Aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in der Kritik der Herstellerverbände
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg von gestern, den Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD) an der Rahmengestaltung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) teilhaben zu lassen, ist im Ergebnis nicht nachvollziehbar.
Die Pharma-Verbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa vertreten den Standpunkt, dass das AMNOG gemacht wurde, um Preise für innovative Arzneimittel auf Basis des Zusatznutzens zu bestimmen. Den Nachweis eines Zusatznutzens können Parallelhändler nicht erbringen. Nur Arzneimittelhersteller durchlaufen mit ihren Produkten ein Zulassungsverfahren und können die Studien und Daten vorlegen, die Teil der AMNOG-Zusatznutzenbewertung sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum Parallelhändler, die in diesem Verfahren keine Rolle spielen, trotzdem die Rahmenbedingungen beim AMNOG mitbestimmen sollten. So wird die gesetzliche Regelung (AMNOG) fehlgedeutet. Auf der Grundlage ihrer Kritik an der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg werden die Herstellerverbände weitere rechtliche Schritte prüfen.
Hintergrund: Mehr zur Entscheidung unter www.lsg.berlin.brandenburg.de