Fast drei Viertel befürworten elektronische Patientenakte
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Rahmen des Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), die vom Marktforschungsinstitut Nielsen im Frühjahr 2020 unter 1.000 Personen durchgeführt wurde. Eine ähnlich große Mehrheit der Befragten (71 Prozent) würden ihre Daten außerdem für Forschungszwecke zur Verfügung stellen, 15 Prozent würden dies sogar mit personenbezogenen Daten tun.
Die Einführung einer ePA, auf der wichtige gesundheitliche Daten des Patienten gespeichert werden können, ist im Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) enthalten. Der Bundestag behandelt das PDSG heute in zweiter und dritter Lesung. Fast zwei Drittel der Deutschen (64 Prozent) sind laut Befragung des Gesundheitsmonitors der Meinung, dass nach Möglichkeit alle behandelnden Ärzte Zugriff auf die Patientendaten der ePA haben sollten. Danach gefragt, ob sie den digitalen Zugriff eingrenzen würden, sagen hingegen 53 Prozent, dass sie ihn auf bestimmte Ärzte oder Befunde beschränken möchten, wie es auch im Gesetz als Option für Patienten vorgesehen ist. Negativ sehen 27 Prozent der Befragten die digitale Sammlung ihrer Gesundheitsinformationen, da sie das Missbrauchspotenzial für zu hoch halten.
„Es stimmt uns zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Speicherung ihrer Gesundheitsdaten und der Nutzung für Forschungszwecke positiv gegenübersteht“, sagt BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz. „Wir verstehen jedoch auch die Sorgen der Menschen bezüglich der Speicherung und Weitergabe solch sensibler Informationen. Doch können Gesundheitsdaten insbesondere der Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte einen großen Nutzen bringen.“
Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte erhalten. In dieser können unter anderem Diagnosen, Therapiemaßnahmen, bisher erhaltene Impfungen, Medikationspläne und Arztbriefe hinterlegt werden – wenn Patienten es wünschen. Doppeluntersuchungen sollen so etwa vermieden werden.
Der BAH begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz erstmalig die Möglichkeit einer freiwilligen Datenspende über die elektronische Patientenakte geschaffen wird. „Das Potenzial wird allerdings nicht voll ausgeschöpft: Für Arzneimittel-Hersteller ist nach wie vor kein Antragsrecht vorgesehen, um Zugriff auf die freiwillig gespendeten Daten zu bekommen. Arzneimittel-Hersteller gehören zu den stärksten Forschungsakteuren und sollten daher auch ein Antragsrecht erhalten“, so Cranz.
Dass im PDSG nun auch eine elektronische Form des Grünen Rezeptes verankert ist, ist für den BAH ebenfalls eine gute Nachricht und zudem eine Bestätigung seiner Arbeit. „Auch im Zeitalter des elektronischen Rezeptes ist eine ganzheitliche Arzneimittelversorgung mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln unverzichtbar“, sagt Cranz. Laut dem Marktanalyse-Unternehmen IQVIATM haben Ärzte im Jahr 2019 mehr als 45 Millionen Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel auf Grünen Rezepten ausgestellt.